BGH stärkt Hausbesitzer gegenüber Gebäudeversicherung (Frostschaden)

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Hausbesitzern gegenüber Gebäudeversicherern. Hintergrund ist ein Fall, bei dem ein Hausbesitzer 11 Tage die Funktionsfähigkeit der Heizung nicht kontrolliert hat, obwohl die Aussentemperaturen deutlich unter 0 Grad waren. Eine Versicherung kann gemäß des Urteils nicht fordern, dass ein Hausbesitzer im Winter die Heizung eines leer stehenden Gebäudes mehrfach wöchentlich kontrolliert, um Frostschäden zu verhindern. Dem Versicherungsvertrag kann ein Hausbesitzer nicht entnehmen, dass es seine Verpflichtung wäre, Frostschäden “mit allen Mitteln zu verhindern”. Gemäß Urteil reiche deshalb eine “genügend häufige” Überwachung der Heizung aus (BGH Az. IV ZR 233/06 )

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