Solaranlagen nicht immer mitversichert

by admin on 9. Februar 2010

Bei vielen Versicherungen sind bei der Wohngebäudeversicherung kostenfrei Solaranlagen bzw. so genannte Fotovoltaikanlagen mitversichert – damit sind sie in der Regel gegen Feuer, Schäden, Leitungswasser, Hagel, Blitz und Unwetter versichert. Jedoch leistet die Gebäudeversicherung nur bei so genannten bedingungsgemäßen Schäden Ersatz – im Falle eines Blitzschlages bezahlt die Versicherung also nur dann, wenn der Blitz tatsächlich in das versicherte Haus eingeschlagen ist. Falls jedoch der Blitz in das Dach des Nachbarhauses einschlägt und dadurch eine Überspannung oder einen Kurzschluss verursacht wird, bezahlt eine Versicherung in der Regel nicht. Daher empfehlen Versicherungsprofis oftmals den Abschluss einer separaten Versicherung für die Fotovoltaik- bzw. Solaranlage – oder zumindest eine Erhöhung der Versicherungssumme bei der bestehenden Gebäudeversicherung. Sicherlich ist es sinnvoll, sich mit einem Versicherungsmakler in Verbindung zu setzen, wenn Sie hierzu Fragen haben.

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