Gebäudeversicherung und Nebenkosten

Die Gebäudeversicherung ist ein integraler Bestandteil der Wohnnebenkosten und darf somit von dem Vermieter auf den Mietnehmer, nachfolgend auch Mieter genannt, umgelegt werden. Dieser Sachverhalt der Umlagefähigkeit ist in der Verordnung zur wohnwirtschaftlichen Berechnungen II.B.V. unter Punkt 13 festgelegt. Dort wird eindeutig erlaubt, entsprechende Kosten auf die Mieter umzulegen. Jedoch [...]