Erstattung der Neuwertspitze?

Gemäß eines Urteils des OLG Kölns (Urteil vom 21.10.2008, 9 U 55/08) besteht nur dann ein Anspruch auf Entschädigung der so genannten “Neuwertspitze” (Entschädigung, die den Zeitwertschaden übersteigt), wenn sichergestellt ist, dass das Geld tatsächlich zur Wiederherstellung des Gebäudes eingesetzt wird. Es reicht nicht aus, wenn der Geschädigte (Versicherungsnehmer) eine Auftragsbestätigung über “Sanierung eines Hauses” [...]